Deutschland
Gesetzliche Angaben hängen vom Fall ab: Standardrechnung nach § 14 UStG, Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV oder Kleinunternehmerrechnung nach § 34a UStDV. Zahlungsziel und Bankverbindung sind sinnvoll, aber keine umsatzsteuerlichen Pflichtangaben.
- Gesetzlich im Standardfall: vollständiger Name und Anschrift beider Parteien
- Gesetzlich im Standardfall: Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Gesetzlich im Standardfall: Steuernummer oder USt-IdNr.
- Gesetzlich im Standardfall: Menge und Art der Leistung sowie Leistungszeitpunkt
- Gesetzlich im Standardfall: Nettoentgelt, Steuersatz und Steuerbetrag oder Befreiungshinweis
- Für deutsche Kleinunternehmer nach § 34a UStDV gilt ein reduzierter Pflichtkatalog; ein eindeutiger Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG gehört dazu.
- Empfohlen für einen belastbaren Prozess: Rechnungsnummer und Leistungsdatum auch dann ergänzen, wenn sie im konkreten Kleinunternehmerfall nicht zum gesetzlichen Mindestkatalog gehören.
- Empfohlen: Zahlungsziel, Bankverbindung, Ansprechpartner und eindeutige Projekt- oder Vertragsreferenz